SATZUNG für den E.T.A. Hoffmann - Bereich

Zweck:

Förderung der musikalischen Ausbildung einschließlich der Studentenhilfe (vorrangig); außerdem (nachrangig) Förderung von Kunst und Kultur mit Bezügen zur Musik (d. i. gesamtkünstlerische Leistungen).


Zweckverwirklichung:

  • vorrangig Förderung begabter, bedürftiger Studierender durch ein Stipendium von zunächst 2 Semestern in Höhe von bis zu 400,- Euro pro Monat. Auslobung durch die Freiburger Hochschule für Musik. (In der Regel 3-4 Stipendien pro Jahr). – Bei erfolgreicher musischer Entwicklung kann ein(e) Stipendiat(in) eine Verlängerung beantragen);
  • bei noch vorhandenen Mitteln kann eine projektbezogene Beihilfe bzw. eine befristete Förderpatenschaft für eine(n) begabte(n), bedürftige(n) Student(in) der Musikhochschule Freiburg (Priorität D) auf Antrag des betreuenden Hochschullehrers bzw. des Rektors bzw. der Rektorin der Freiburger Hochschule für Musik übernommen werden, der/die im Zweifelsfall entscheiden soll.
  • bei Vorhandensein weiterer finanzieller Mittel können ein oder zwei „Hoffmann-Kreisler-Preise“ in Höhe von 5000,- bis 10.000,- Euro vergeben werden für gesamtkünstlerische Leistungen bzw. Verdienste um künstlerische Zusammenarbeit an der Musikhochschule Freiburg; oder ein solcher Betrag kann auch einmal zur Ermöglichung von gesamtkünstlerischen Projekten dienen (jeweils in Absprache mit Vertretern der Musikhochschule).

 
Auszug aus: www.kantstiftung.de/uploads/Satzung.pdf